Förderungen der Bafa und der KfW

Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden:

Solarkollektorlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung

Als Basisförderung werden bei Erstinstallationen bis zu 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 500 Euro gewährt.

Solarkollektoranlagen für die Heizungsunterstützung

- bis 40 Quadratmeter beträgt die Förderung 140 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 2.000 Euro

Erweiterung von Solarkollektoranlagen

- Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um mindestens 4 bis zu 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 50 Euro je zusätzlich installierter Quadratmeter.

Biomasseanlagen

2.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche
3.000 Euro bei Pelletkesseln
3.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung.

- Scheitholzvergaserkessel – Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage

ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN – Investitionszuschuss (430) KfW

Die verbesserten Zuschüsse können Sie ab sofort direkt bei der KfW beantragen:

- Einzelmaßnahmen: Erhöhung des Investitionszuschusses von 7,5 % auf 10,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Investitionszuschusses von 17,5 % auf 20,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Investitionszuschusses von 20,0 % auf 25,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit